Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mariej
16.03.2006, 13:14 Uhr

Führerschein in Deutschland für Französin

Hallo Zusammen,
ich bin französin und ziehe nach Köln zu meinem Freund in ein paar Wochen, um da ein Job zu suchen. Ich möchte die Zeit der Jobsuche nutzen, um mein Führerschein zu machen, also am besten sobald ich ankomme. Ich werde mein Wohnsitz in Köln anmelden, aber ich verstehe nicht die Geschichte von den 185 Tagen, wär nett wenn mir jemand erklären könnte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
16.03.2006, 13:42 Uhr

zu: Führerschein in Deutschland für Französin

Also meines wissen sind die 185 Tage nur dafür da, wenn du als DEUTSCHER im AUSLAND den Führerschein machen willst und ihn danach in D umschreiben lassen willst.
Diese regelung ist dafür da, den Führerscheintourismus zu unterdrücken, da du ja ein halbes Jahr in diesem Land gelebt haben musst.

Um hier einen FS zu machen musst du glaube ich hier dein ordendlichen Wohnsitz haben. Also du musst nachweisen dass du länger bleibst.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen