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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
20.10.2005, 17:36 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Hey Simona,

das Thema hatten wir letzdens schon mal mit dem Führerschein in Polen.

Wenn du in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, mußt du einen angemeldeten Wohnsitz für mindestens ein halbes Jahr in dem Land haben wo du fahren willst. Den Wohnsitz mußt du auch tatsächlich nutzen. Wenn du keinen anmeldest, aber Arbeit oder Familie dann der Grund sind, warum da einen lebst, ist das auch OK. Aber 6 Monate sind fest. Manche Fahrschulen bilden dich auch früher früher aus, das ist aber nicht die Regel.

Und wie lange du dann brauchst, um die Fahrprüfung zu bestehen, liegt an deinen Fähigkeiten. Und wenn du bestanden hast, kannst ihn dann da umschreiben lassen, wo du dann wieder wohnst.

Sorry, aber um die Wohnsitzregelung kommst du nicht drum herrum.

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20.10.2005, 17:50 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Ach ja, jetzt wo ich es lese...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Sie müssen sauber sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung