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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steni
19.08.2005, 21:33 Uhr

Fahren mit US Führerschein in D mit 16

mein Name ist Stefan W. und ich habe vom 10.8.04 bis zum 10.6.05 ein Austauschjahr in den USA verbracht. Dort habe ich auch meinen Führerschein erworben und hier auch schon problemlos umschreiben lassen, allerdings wird dieser mir erst mit 18 ausgestellt. Nach Auskunft des KBA darf ich mit meinem US-Führerschein vom Tag meiner Rückreise für 6 Monate fahren. Allerdings bin ich erst 16 und werde erst am 10.10. diesen Jahres 17 sein. Darf ich momentan mit meiner US Fahrerlaubnis (Übersetzung und Klassifizierung liegt beides vor) fahren? Auf dieser Homepage habe ich folgenden Beitrag unter Führerscheintourismus gefunden:
"Wer mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausland hatte und dort den vollwertigen Pkw-Führerschein erworben hat, darf in Deutschland erstmal ein halbes Jahr lang (gerechnet von der Rückkehr an) fahren, selbst wenn er das deutsche Mindestalter noch nicht erreicht hat."
Das Kraftfahrtbundesamt und auch die Niedersächsischen Behörden können mir dazu keine Auskunft geben.
MfG Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.08.2005, 10:20 Uhr

zu: Fahren mit US Führerschein in D mit 16

Dein US- Führerschein bleibt 6 Monate in der BRD gültig, danach müsste er in einen deutschen umgeschrieben werden. Diese Umschreibung durch die deutschen Behörden erfolgt in der Regel allerdings nur, wenn Du das in Deutschland gültige gesetzliche Mindestalter zur Erwerbung einer Fahrerlaubnis (= 18) erreicht hast.

Aber in den 6 Monaten kannst Du fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern similu
29.08.2005, 17:26 Uhr

zu: Fahren mit US Führerschein in D mit 16

Ich habe dazu folgende Fragen:
in welchem Bundesstaat hast du die Prüfung gemacht ,hast du den endgültigen Führerschein(Plastiklizenzkärtchen) ausgehändigt bekommen und was mußtest du alles haben,um den Führerschein umzumelden?
Meine Tochter war nämlich bis Juni in Arizona für ein ganzes Schuljahr,hat dort den Führerschein class G gemacht,alle Prüfungsunterlagen der Fahrschule mit bestandener Prüfung ausgehändigt bekommen,nur das Lizenzkärtchen nicht. Sie könnte dieses ab .18.August in Arizona abholen,aber nicht mit einfachem Besuchervisum.Wie hast du das angestellt,das du den offiziellen Führerschein ausgehändigt bekommenhast?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

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- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

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