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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steni
19.08.2005, 21:33 Uhr

Fahren mit US Führerschein in D mit 16

mein Name ist Stefan W. und ich habe vom 10.8.04 bis zum 10.6.05 ein Austauschjahr in den USA verbracht. Dort habe ich auch meinen Führerschein erworben und hier auch schon problemlos umschreiben lassen, allerdings wird dieser mir erst mit 18 ausgestellt. Nach Auskunft des KBA darf ich mit meinem US-Führerschein vom Tag meiner Rückreise für 6 Monate fahren. Allerdings bin ich erst 16 und werde erst am 10.10. diesen Jahres 17 sein. Darf ich momentan mit meiner US Fahrerlaubnis (Übersetzung und Klassifizierung liegt beides vor) fahren? Auf dieser Homepage habe ich folgenden Beitrag unter Führerscheintourismus gefunden:
"Wer mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausland hatte und dort den vollwertigen Pkw-Führerschein erworben hat, darf in Deutschland erstmal ein halbes Jahr lang (gerechnet von der Rückkehr an) fahren, selbst wenn er das deutsche Mindestalter noch nicht erreicht hat."
Das Kraftfahrtbundesamt und auch die Niedersächsischen Behörden können mir dazu keine Auskunft geben.
MfG Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.08.2005, 10:20 Uhr

zu: Fahren mit US Führerschein in D mit 16

Dein US- Führerschein bleibt 6 Monate in der BRD gültig, danach müsste er in einen deutschen umgeschrieben werden. Diese Umschreibung durch die deutschen Behörden erfolgt in der Regel allerdings nur, wenn Du das in Deutschland gültige gesetzliche Mindestalter zur Erwerbung einer Fahrerlaubnis (= 18) erreicht hast.

Aber in den 6 Monaten kannst Du fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern similu
29.08.2005, 17:26 Uhr

zu: Fahren mit US Führerschein in D mit 16

Ich habe dazu folgende Fragen:
in welchem Bundesstaat hast du die Prüfung gemacht ,hast du den endgültigen Führerschein(Plastiklizenzkärtchen) ausgehändigt bekommen und was mußtest du alles haben,um den Führerschein umzumelden?
Meine Tochter war nämlich bis Juni in Arizona für ein ganzes Schuljahr,hat dort den Führerschein class G gemacht,alle Prüfungsunterlagen der Fahrschule mit bestandener Prüfung ausgehändigt bekommen,nur das Lizenzkärtchen nicht. Sie könnte dieses ab .18.August in Arizona abholen,aber nicht mit einfachem Besuchervisum.Wie hast du das angestellt,das du den offiziellen Führerschein ausgehändigt bekommenhast?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge