Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.06.2005, 17:31 Uhr

zu: über 3 jahr in Deutschland

Mit deinem ausländischen Führerschein darfst du schon lange nicht mehr in Deutschland fahren. Wenn dich die Polizei anhält, bekommst du eine Strafanzeige wegen "Schwarzfahrens" (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Da du schon länger als 3 Jahre in D bist und eine Umschreibung leider versäumt hast, hängt es jetzt vom Staat ab, in dem dein Führerschein ausgestellt wurde, ob du nur eine theoretische und praktische Prüfung machen musst, oder ob du eine ganz "normale" Ausbildung, also einschließlich aller Theorieunterrichte und Sonderfahrten machen musst. Aus welchem Land ist denn dein Führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.06.2005, 18:26 Uhr

zu: über 3 jahr in Deutschland

Mit einem Führerschein aus dem Staat Washington musst du leider die komplette Ausbildung und Prüfung machen. Also 14 Theorieunterichte, 12 Sonderfahrten (evtl. vorher Übungsstunden), theoretische Prüfung, praktische Prüfung.

Die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Dazu noch die Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sodass du erst mal keinen Führerschein machen kannst.

Am besten, du meldest dich bald bei einer Fahrschule an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.06.2005, 19:00 Uhr

zu: über 3 jahr in Deutschland

Eine Verschwörung zwischen Amt und Fahrschule gibt es nicht. Die Fahrschulen machen nicht die Gesetze, sondern müssen auch nur die Vorschriften über die Ausbildung einhalten und durchführen.

So am ende es ist besser, einfach von vorne, als umschreiben oder überhaupt über alte FS zu reden?

Es gibt in deinem Fall kein besser oder schlechter, sondern es gibt nur diese eine Möglichkeit. Dein US-Führerschein nützt dir also für den deutschen Führerschein leider gar nichts mehr.

Bei Antrag, können die etwas ausfinden das ich bis jetzt gefahren bin, dann plötzlich ein neue FS brauche?

Nö, wenn du es dem Mitarbeiter nicht sagst, dass du bis jetzt noch mit deinem ungültigen US-Führerschein gefahren bist, dann wird das auch keiner herausfinden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

Fahrzeuge im Durchgangsverkehr

Besucher der Bewohner

Bewohner

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch die Bedienung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren