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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.05.2005, 09:17 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Bin zwar kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ich kann dich ja schonmal (ohne Gewähr) ein paar Informationen presigeben, bis ein anderer antwortet:

Dein mexikanischer Führerschein ist in Deutschland 6 Monate gültig, solange darfst Du auch fahren. Da Du aber einen vorläufigen Führerschein besitzt, kann dieser nach Ablauf dieser Frist nicht umgeschrieben werden.

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13.05.2005, 22:25 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Da es sich offensichtlich um einen Lernführerschein handelt, darf er mit diesem Führerschein überhaupt nicht in Deutschland fahren. Dieser FS wird auch nicht umgeschrieben.

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14.05.2005, 20:03 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.05.2005, 21:39 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

"Zeigst Du mir mal Bitte die Textstelle in der in der steht,daß mit einem Learner's nicht in D gefahren werden darf?"

Das steht in § 4 Abs. 3 Nr. IntKfzVO: "Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
01.06.2005, 20:56 Uhr

zu: frage bezueglich des mexikanischen fuehrerscheines

Meine Cousine hat nach einem Austauschjahr sich auch einen mexikanischen Führerschein "gekauft" oder gemacht, wie auch immer ihr das bezeichnen wollt... Sie war damals ca. 2 Monate vor ihrem 18. Gebtag, weiß aber nicht ob sie da nen Learner-Schein oder nen normalen bekommen hat.
Sie durfte auf jeden Fall 6 Monate hier fahren und musste dann nochmal sowohl theoretische als auch praktische Prüfung machen, allerdings keine Sonderfahrten und theorieunterricht in ner FS machen.

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