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Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
 T. Sasse
26.05.2015, 14:54 Uhr
Stapler fahren ohne PKW-Führerschein
Hallo zusammen,
ich arbeite seit Jahren in der Logistik ein eines grossen Unternehmens und fahre Stapler mit einen Staplerschein aber besitze keinen PKW oder ähnlichen "staatlichen" Führerschein. Ich fahre sowohl innerhalb des Werkes als auch im Rahmen von Verladetätigkeiten ausserhalb des Werksgeländes, dass zwar per Schranke für den Verkehr gesperrt ist aber für Fussgänger, Rad-Fahrer usw. frei zugänglich ist.
Nun habe ich in einem Beitrag hier im Forum folgendes gefunden:
"Als aktiver Ausbilder für Gabelstaplerfahrer (FFZ) kann ich folgendes klarstellen:
Ein amtlicher KFZ-Führerschein ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll.
Wird der Stapler nur im abgeschrankten Betriebsgelände bewegt ist kein KFZ-Führerschein notwendig. Fährt man jedoch auf öffentlich zugänglichen Arealen (z.B. Kundenparkplatz oder ähnliches) ist ein amtlicher Führerschein notwendig und zwar immer die Klasse, im Verhältnis zum zul. Gesamtgewicht des Staplers. Bei einem größeren Stapler (ab ca 3 To. Nutzlast kann ein Führerschein "C" alt: Klasse 2 notwendig sein.)"
Nun stellt sich mir die Frage, ob das noch so gilt und wo ich dies in schriftlicher Form finde..

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?
Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen
Gegenüber Kindern
Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
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