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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christof
09.11.2010, 16:51 Uhr

Evtl. kann mir jemand was genaueres sagen

hallo,
habe 1998 meinen Führerschein Klasse B wegen einer Alkoholfahrt abgeben müssen, habe keinen mehr beantragt gehabt und seitdem in der Sache nichts mehr unternommen! Muß ich tatsächlich alle Prüfungen wieder neu machen oder kann er so reaktiviert werden, ich hab von manchen Fällen gehört!! Für nen Tipp wär ich dankbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.11.2010, 19:10 Uhr

zu: Evtl. kann mir jemand was genaueres sagen

Die Fahrerlaubnis kann auch prüfungsfrei (also ohne Fahrschule) neu erteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Ob das hier zutrifft, kann man nicht ohne weiteres sagen, es ist aber gut möglich, dass die Fahrerlaubnis prüfungsfrei erteilt wird.

Bezüglich der Alkoholgeschichte könnte aber vorher eine MPU verlangt werden. Wie viel Promille waren es denn damals?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.11.2010, 14:48 Uhr

zu: Evtl. kann mir jemand was genaueres sagen

»Anders sieht es aus, wenn man nur für eine bestimmte Zeit ein Fahrverbot bekommt, da bleibt die Fahrerlaubnis bestehen und ruht nur. Sind die Monate als Fußgänger beendet, bekommt derjenige den Führerschein wieder ausgehändigt (Auflagen, Forderungen, MPU etc. natürlich erledigt).
«


Im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis wird eine neue Fahrerlaubnis jedoch in der Regel prüfungsfrei erteilt, wenn nicht spezielle Tatsachen vorliegen, die die Prüfungen erforderlich machen.
Bis 2008 gab es eine starre 2- Jahres- Grenze (die Prüfungsn mussten generell abgelegt werden, wenn die FE länger als 2 Jahre entzogen war), diese Grenze gibt es jedoch nicht mehr.

mfG
Durban :)

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