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Führerschein (D)

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26.11.2008, 22:03 Uhr

Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ich habe in früheren Jahren, viel Mist gebaut mit dem Auto. Trunkenheit am Steuer, in der Sperrzeit ohne Führerschein mit Alkohol gefahren und das einige male. Mein Führerschein, ist mittlerweile, seit 1974 weg.
Im Jahre 1999, wurde mir zum 2ten mal eine Sperre auf Lebenszeit ausgesprochen.
Seitdem, bin ich nicht mehr in Erscheinung getreten, wegen irgendwelcher Verkehrsvergehen.
Egal ob mit Mofa oder Fahrrad.
Trinke auch schon seit ca. 5 Jahren, keinen Alkohol mehr.
Besteht für mich die Möglichkeit ein Gesuch zu stellen, den Führerschein nochmals zu machen?
Wenn ja, wo stelle ich das Gesuch?
Habe leider auch kein Aktenzeichen mehr von dem letzten Vorfall.
Wäre nett, wenn mir jemand Antwort, auf die Fragen geben kann.
Gruß
rudiratlos12345

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rudiratlos12345
26.11.2008, 22:26 Uhr

zu: Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ja, die Sperre, wurde vom Gericht festgelegt.
Werde Morgen mal bei'm Gericht anrufen.
Es gibt dort doch glaube ich auch eine Rechtsberatung?
Die müssten doch eigendlich auch wissen, ob es da eine Möglichkeit gibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen