Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern apmz
15.01.2008, 20:09 Uhr

Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

In Deutschland wurde mir FS wegen Promille entzogen, die Sperrfrist ist lange abgelaufen ca 4 Jahre u. ein Erwerb nur mit MPU möglich. Ich verlasse jetzt Deutschland, werde in der Schweiz leben und arbeiten.
Nun meine Fragen:
1. Ist es richtig: der FS D ist ein EU Führerschein.
Mir wurde die Fahrerlaubnis in D entzogen, jedoch nicht in den anderen EU Ländern. Also müsste mir demnach der EU Führerschein ausgehändigt werden, allerdings mit der Kenntnis, dass ich für D keine Fahrerlaubnis besitze u. demzufolge ich auf das Fahren in D verzichte, oder?

2. Der EU Führerschein hat in der Schweiz keine Gültigkeit, mit der Verlegung meines Wohnsitztes dorthin, müsste ich doch den Schein in einen schweizerischen FS umschreiben lassen können.

3. Nun hat jedoch der schweizer Führerschein in der EU nur bedingt Gültigkeit, z.B. als Tourist in Italien. D.h. ich dürfte als Tourist z.B. in I oder A einen PKW führen, oder

Wer hat Erfahrung und kann mir aus dieser Verwirrung helfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
15.01.2008, 20:39 Uhr

zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

1) Falsch

Die Mitgliedsstaaten der EU respektieren lediglich die FE der anderen Mitgliedsstaaten.
Wenn Dir also der austellende Mitgliedsstaat die FE entzieht, dann hast Du überhaupt keine FE mehr.

2) Umschreiben könnte man nur eine bestehende FE. Du musst in der Schweiz also eine neue FE erwerben.

3) Wenn Du denn eine Schweizer FE hättest, dann dürftest Du damit als Tourist z.B. in I oder A fahren, aber nicht in D . (wg. FE-Entzug)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tommi501
22.01.2008, 23:54 Uhr

zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

Wenn Dein FS in Deutschland entzogen wurde, hast Du das Recht nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen EU Land einen neuen zu erwerben. Dieser muß auch von Deutschen Behörden anerkannt werden. Die schnellste Möglichkeit ist CZ.
http://www.ifv-mpu.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.01.2008, 12:17 Uhr

zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

auszug aus dem o.a. link:
>> Für die Rechtssprechung in Ihrem Bundesland können wir leider keine Garantie übernehmen.<<

das sagt alles.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert

Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt

Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind