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Führerschein (D)
MichaLE
04.11.2007, 20:05 Uhr
Personenbeförderungsschein
Hallo, ich arbeite für eine Firma, die ein großes Personalaufgebot hat. Wenn ich als Fahrer eines Kleinbusses (VW T5) Mitarbeiter transportieren möchte, benötige ich dafür einen Personenbeförderungsschein?
Gruß, Micha
Crashkid
04.11.2007, 20:45 Uhr
zu: Personenbeförderungsschein
Nur bei mehr als 8 Sitzplätzen ohne den Fahrersitz, wenn ich mich nicht irre. Einen normalen 9-Sitzer mit drei Sitzreihen darfst du also mit Klasse B fahren.
MichaLE
04.11.2007, 21:12 Uhr
zu: Personenbeförderungsschein
Hallo Crashkid, danke für die schnelle Antwort. ich weiß, dass das privat zulässig ist, aber gilt das auch für berufliche Zwecke, also dass ich ohne diesen Schein meine Kollegen fahren darf?
Gruß, Micha
Georg_g
04.11.2007, 21:17 Uhr
zu: Personenbeförderungsschein
Die Fahrerlaubnis der Klasse B reicht natürlich aus, aber das sagt ja noch nichts über die Notwendigkeit eines P-Scheines aus. Ein Taxifahrer fährt ja i.d.R. auch nur ein Fahrzeug der Klasse B und benötigt dennoch einen P-Schein.
Die Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz kennt mehrere Fälle, in den Mitarbeiter transportiert werden, z.B. Sammelfahrten von und zur Arbeitsstelle. Du kannst auf nachfolgender Seite überprüfen, ob die dort genannten Merkmale auf deine beabsichtigte Tätigkeit zutreffen. Relevant sind für dich im § 1 vermutlich die Punkte 3, 4a, 4f und 4h:
http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/freistellv
o.htm
MichaLE
04.11.2007, 21:43 Uhr
zu: Personenbeförderungsschein
ok, 4h fällt flach, da es nur meine kollegen sind ;-) und ich sie nicht selbst beschäftige. 4f klingt für mich ja sehr allgemein, und 3 trifft auch nicht zu, da es immer ca. 7-8 Personen inkl.Fahrer sind. Ich denke mal, dass so ein Schein doch nicht benötigt wird, da mir nicht bekannt ist, dass andere Angestellte, die einen solchen Kleinbus fahren auch im Besitz dieses Scheins sind. Auch wird ja kein Beförderungsentgeld verlangt.
Micha
Georg_g
04.11.2007, 23:55 Uhr
zu: Personenbeförderungsschein
»ok, 4h fällt flach, da es nur meine kollegen sind«
Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Wenn von "Beförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber" die Rede ist, dann heißt das nicht, dass der Arbeitgeber selbst am Steuer des Fahrzeugs sitzen muss, sondern dass die Fahrt auf seine Veranlassung hin geschieht.
MichaLE
05.11.2007, 10:46 Uhr
zu: Personenbeförderungsschein
achso, verstehe ;-) danke für eure antworten.
gruß, micha
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang
Auf einen beschrankten Bahnübergang
Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt
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