Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kadda
04.09.2007, 18:54 Uhr

Von B17 zum EU-Führerschein?

Ich hätte auch mal ne Frage, ich bin seit Sonntag 18 und hab den B17 schein gemacht und jetzt weiß ich nicht wo ich den Antrag auf einen EU-Führerschein stellen muss, bei der Ortsverwaltung dem TÜV oder wo?...und soll ich dann da einfach vorbeifahrn oder muss ich mich dafür anmelden oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
04.09.2007, 19:01 Uhr

zu: Von B17 zum EU-Führerschein?

Nicht beim TÜV, sondern bei der Führerscheinstelle musst Du die FE abholen.

Am besten rufst Du dort an und fragst, ob der EU-Schein beantragt werden muss, oder ob Du ihn einfach so abholen kannst. Das ist regional unterschiedlich, habe ich gehört. Bei uns kannst Du ihn jedenfalls ohne Beantragung abholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach rechts

Geradeaus

Nach links