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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern forum-leserin06
14.02.2007, 11:27 Uhr

Probezeitbeginn bei FS mit 17

Hi!

Hab letztes Jahr am 13. April meinen FS mit 17 gemacht und da eben am selben Tag meine Bescheining beim Landratsamt abgeholt. Mein Lehrer wusste damals selbst noch nicht genau, ob nun meine 2 Jahre Probezeit am 13.4.06 in Kraft getreten sind oder ob die 2 Jahre erst ab meinem 18. Geburtstag begonnen haben? Sonst wäre ja praktisch am 13. April diesen Jahres schon ein Jahr Probezeit um.

Danke für die Antworten.

LG

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14.02.2007, 12:03 Uhr

zu: Probezeitbeginn bei FS mit 17

deine pz hat am 13.04.06 begonnen und ist am 14.04.08 0 uhr zu ende.
es sei den, du begehst einen a oder mindestens 2 b-verstösse.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch falsche Beladung

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

Fahrräder

Pkw

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang