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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern berlincordi
17.12.2006, 21:40 Uhr

Führerschein abgenommen und Fahren ohne Führerschein

Hallo, bin gerade frisch angemeldet hier und hab mal ne Frage.

Kurze erläuterung:

Meine beste Freundin hat den Führerschein der Klasse B bzw 3 ...Die Probezeit wurde bei Ihr schon auf 4 Jahre verlängert, weil Sie ein Unfall hatte was aber unwichtig ist. Sie wurde aber vor 1 - 2 Monaten beim Alkoholisierten Autofahren erwischt und hatte mehr als 0,5 Promille und Sie meinte zu mir, dass Sie kein Führerschein mehr hat ( vor 1 -2 Monaten ca )

Meine Frage, wenn Sie ( eigenes Auto ) Schwarz fährt und ich als Führerscheinneuling daneben sitze und Sie erwischt wird, passiert mir dann auch was, weil ich Sie hab fahren lassen ? Was würde mit meinem Führerschein passieren ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.12.2006, 23:22 Uhr

zu: Führerschein abgenommen und Fahren ohne Führerschein

Wenn Du nicht der Halter des Kfz bist, dürfte es für die Staatsanwaltschaft schwierig werden, dir einen Vorwurf zu machen. Es ist ihr Auto! Warum solltest Du Kenntnis haben, dass sie es aktuell gar nicht fahren dürfte?

Anders würde es aussehn, wenn sie sich -erneut alkoholisiert- ans Steuer setzen würde und du dich
- trotz Kenntnis ihres Alkoholpegels- seelenruhig daneben setzt.
Aber für so lebensmüde hält dich hier niemand.....

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen