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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nilkrokodil
30.10.2006, 17:10 Uhr

Führerschein ab 17 - Beifahrer

Hallo ich habe eine Frage...
Ich mache gerade den Führerschein ab 17 und habe auch bald die Prüfung.
So meine frage ist jetzt mit dem Beifahrer... Also der muss ja mindestens 5 Jahre den Führerschein haben, was ist denn wenn der mal weg war und die 5 Jahre noch ncih um sind, er ihn aber iegenltich schon weitaus über 5 Jahre hatte?
Danke für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
30.10.2006, 18:31 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Beifahrer

dann darf er noch nicht mit dir fahren, wenn er über 6 jahre den führerschein hat, trotzdem aber einige zeit nicht hatte, wegen verstoß bsw. darf er noch nicht mit dir fahren. Is ja eigentlich logisch.

mfg
damario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt