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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mofafahrer
18.09.2006, 20:02 Uhr

Mofa- Prüfbescheinigung 2007

Ändert sich 2007 etwas an der Regelung zur Mofa- Prüfbescheinigung (Anpassung an EU- Recht)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.09.2006, 20:58 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

nein, es wird sich nichts ändern.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2006, 07:16 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

An welches EU-Recht sollte man da was anpassen? ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mofafahrer
19.09.2006, 09:04 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

z. B. Frankreich:
"cyclomoteur" (max. 45 km/h bbH und max. 50 ccm) sind führerscheinfrei ab 14 Jahren

ob dies auch EU- Recht ist oder wird ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
19.09.2006, 10:05 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

@Mofafahrer

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ja auch kein Führerschein!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2006, 17:18 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

1. Diese Fahrzeuge sind keine Mofas (dort ist bei 25 km/h Schluss)
2. Sieht das "EU-Recht" für solche Kleinkrafträder vor, dass die Staaten das so regeln könnnen, wie sie wollen. Und in Deutschland heißt das eben Mofa ab 15, Klasse M ab 16. Es gibt also keine EU-einheitliche Vorschrift, woran man hier was anpassen könnte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen