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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnappi
25.05.2006, 14:35 Uhr

Führerschein mit 17 --> 18

Hallo! Ich habe mit 17 den Führerschein (begleitetes Fahren) gemacht. Jetzt bin ich 18, war aber noch nicht bei der Kreisverwaltung um meinen "neuen" Führerschein abzuholen. In wiefern ist der "alte" noch gültig? Darf ich damit jetzt auch schon alleine fahren?
LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NFS89
25.05.2006, 14:46 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Nein, ich glaube du darfst erst alleine fahren, wenn du den neuen Führerschein in den Händen hälst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusteblume
25.05.2006, 15:12 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Ja, darfst du. Habe auch meinen Führerschein mit 17 gemacht und in dem steht drin, dass ich bis 17 nur in Begleitung fahren darf, der Führerschein allerdings auch noch 3 Monate nachdem ich 18 geworden bin, gültig ist. Kannst also problemlos noch mit deinem "alten" Führerschein fahren, solange du die 3 Monate noch nicht überschritten hast.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Den Mann die Straße überqueren lassen

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird