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Führerschein (D)
 deMario
06.02.2006, 19:45 Uhr
Führerscheinfrage !
1.Hallo leute, also ich hätte da mal eine Frage und zwar ich hab ja den Rollerführerschein vor nem jahr gemacht und da steht drin als schlüsselzahl das ich ne Brille brauch, jetzt aber hab ich kein Bock mehr ne Brille zu tragen, das Problem könnte mein vor kurzem erworbener autoführerschein "begleitetes fahren mit 17" lösen, kann ich wenn ich von polizisten angehalten werde auch den vorläufigen Autoführerschein vorzeigen oder muss ich den Rollerführerschein zeigen?
2. Darf ich eigentlich mit dem erworbenen autoführerschein mit 17 großequads fahren also mehr wie 50 qm3? Also auch trikes u.s.w?Oder überhaupt irgendwas
3.Was könnte auf mich zukommen seitens der polizei wenn die mich anhalten während ich mit dem roller unterwegs bin und keine Betriebserlaubnis dabei hab? finde die nämlich net
Für ausführliche und individuelle Beratungen würde ich mich sehr freuen,besonders von Herrn Holger ;-)

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
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Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
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