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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
17.01.2006, 12:05 Uhr

Welche Strafe?

Hallo,
welche Strafe droht, wenn man mit dem FS mit 17 ALLEINE Auto fährt nud dabei erwischt wird?

Weil n Kumpel das gemacht hat, geblitzt wurde und nun nicht weiß was auf ihn zukommt....


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
17.01.2006, 12:17 Uhr

zu: Welche Strafe?

da das kfz wohl nicht auf den freund zugelassen ist kann der halter die strafe begleichen. dann kommt wohl nichts mehr.
allerdings nur wenn keine punkte oder dergleichen drohen. d.h. wenns mit geld erledigt ist.
sonst ist das glaub fahren ohne gültige fahrerlaubnis. aber dazu können dir die experten (fl und informierte) im forum mehr erzählen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
17.01.2006, 13:24 Uhr

zu: Welche Strafe?

Hallo Holger,

Du schreibst, dass die Bilder abgeglichen werden. Auch von anderen Leuten habe ich dies hier des Öfteren schon gelesen. Kann es sein, dass dies von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird? Ich bin schon 2x mit dem Auto meiner Mutter geblitzt worden und beide Male kam die Post direkt an sie. Sie hat dann das Geld überwiesen und die Sache war erledigt.

Es waren aber jeweils auch nur Geschwindigkeitsüberschreitungen von max. 10 km/h



Viele Grüße aus Berlin



Dr.Hasenbein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2006, 16:10 Uhr

zu: Welche Strafe?

Bundeseinheitlich müssen Strafen im Straßenverkehrsrecht Täter, d.h. vom Fahrer und nicht vom Halter beglichen werden; einzige Ausnahme sind Parkverstöße. Ansonsten müsste ja auch kein Photo mehr vom Fahrer gemacht werden ;) (nzw. keine Fahrerfeststellung)
Bei geringen Verstößen im Verwaranungsgeldbereich, wozu eine Überschreitung von 10 km/h ja nunmal zählt, machen sich die Behörden nur nicht so viel Mühe, den Fahrer festzustellen, solange das Verwarnungsgeldangebot angenommen wird.
Wenn es um ein Bußgeld geht, nehmen sich die Sachbearbeiter shon etwas mehr Zeit.

mfG Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
17.01.2006, 19:11 Uhr

zu: Welche Strafe?

Wenn es nur ein Verwaranungsgeld ist sicher kein Problem. Sonst, da sich die Begleitperson nicht auf dem Beifahrersitz befinden muss kommt es darauf an was das Foto zeigt...

..zum Seitenbeginn

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

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