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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tony78
15.01.2006, 14:24 Uhr

nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Hallo. Mir wurde 2002 mein 1996 gemachter Führerschein für 11 Monate entzogen. Seitdem ich 2003 den neuen EU-Führerschein beantragen musste, steht da nur noch Klasse B ( also nur bis 3.5T ). Besteht die Möglichkeit diesen einfach auf C1 erweitern zu lassen, und wenn ja, wie wären die Vorraussetzungen ? Vielen Dank schon mal im voraus für eine oder mehrere Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern computerblicker
15.01.2006, 14:36 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Du musst halt Theroie nochmal schreiben oder? Und eben Praxisstunden nehmen denke ich?!

Ich würd einfach mal in ne Fahrschule und da anfragen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tony78
15.01.2006, 15:33 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Den Führerschein hab ich ja ohne Prüfungen wiederbekommen. Nur würde ich jetzt gerne Fahrzeuge über 3.5 T fahren wollen, da ich das ja vorher mit dem alten deutschen Führerschein auch konnte.. Ich habe hier irgendwas gelesen das die höheren Klassen auch eine extra Gesundheitsprüfung verlangen. Und das ist eben der Punkt, ob das auf wiedererteilte Führerscheine auch zutrifft :)
Naja zur Not ruf ich morgen mal bei der Behörde an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.01.2006, 18:06 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Für eine einfache Erweiterung (ohne Prüfung) ist es jetzt leider zu spät. Du hättest damals bei der Neuerteilung auch die Klassen C1E und CE79 beantragen müssen. Dafür hättest du einen 1.-Hilfe-Kurs besuchen müssen, ein augenärztliches Gutachten und die Eignungsuntersuchung beibringen müssen, dann hättest du diese Klassen ohne Ausbildung und Prüfung bekommen.

Jetzt müsstest du für die Klasse C1 aber auch eine theoretische und praktische Ausbildung einschließlich der Prüfungen machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tony78
15.01.2006, 21:09 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Ahhh ja... danke Dir für die Auskunft Georg_g.

Angenehmen Abend noch :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Sackgasse

Auf eine Unterführung

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Es muss nicht angehalten werden

An der Haltlinie