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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hauaoahi
19.09.2005, 21:25 Uhr

Führerschein 1b

Hallo,

ich möchte gerne wissen ob ich mit meinen Führerschein 1b, den ich ca. 1981 gemacht habe, auf den Führerschein A1 umschreiben lassen muß?
Und meine zweite Frage ist, habe ich ohne weiterer Ausbildung Chancen auf Führerschein A?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2005, 22:52 Uhr

zu: Führerschein 1b

Nein, eine Umschreibepflicht gibt es nicht, der alte Schein gilt weiterhin. Und warum solltest du den A-Führeschein ohne Ausbildung bekommen? ... das gibts natürlich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

Kreuzung zügig überqueren

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig