Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.07.2005, 20:52 Uhr

zu: Was darf ich mit der Klasse L fahren?

Wenn die Fahrt für forst- oder landwirtschaftliche Zwecke ist, dann darfst du fahren, allerdings eben nur mit 25 km/h und der Anhänger muss hinten mit einem entsprechenden 25-kmh-Schild gekennzeichnet sein.

Für den Anhänger gilt das gleiche: In einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb braucht der Anhänger keine Zulassung wenn er für solche Zwecke verwendet wird, dann reicht eine Handschriftliche Wiederholung des Traktor-kennzeichens.

Wenn die Fahrt einen anderen Zweck hat, ist ein eigenes Kennzeichen für den Hänger nötig und je nach Fahrzeuggewichten dann auch eine entsprechende Fahrerlaubnis (C1E oder CE).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.07.2005, 21:36 Uhr

zu: Was darf ich mit der Klasse L fahren?

Ok, Bauwägen sind wie landwirtschaftliche Anhänger auch zulassungsfrei, ein eigenes Kennzeichen brauchst du daher nicht. Klasse L gilt aber eben nur für forst- und landwirtschaftliche Fahrten.


§6 (5) FeV:
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Leichtkrafträdern

Mit Kleinkrafträdern

Mit Mofas

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen