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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern megalan
09.06.2005, 19:02 Uhr

Führerschein abgeben? Trozt Beruf?

Hallo, habe mal eine Frage. Wurde im Januer geblitzt und muss nun demnächst für einen Monat den Schein abgeben =( Leider besteht die Möglichkeit das ich dadurch meinen Job verliere =/ Gibt es eine Möglichkeit die Sperre aufzuheben oder zuverschieben?

Würde mich über eure Antwort freun.

Danke

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09.06.2005, 19:21 Uhr

zu: Führerschein abgeben? Trozt Beruf?

Hallo, wieso Richter? Bußgeld wurde Bezahlt, hatte 4 MOnate ZEit den Schein abzugeben und nun ist es so weit =/ Könnte sein das sie dis vergessen haben ? Ne wa ? =)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
09.06.2005, 19:26 Uhr

zu: Führerschein abgeben? Trozt Beruf?

Wenn der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig geworden ist (also die Einspruchsfrist vergangen, so hört sich das nämlich an) gibt es keinen Ausweg mehr.

Wenn du damals Einspruch eingelegt hättest, am besten mit Anwalt, hätte man evtl gegen ein doppeltes Bußgeld auf das Fahrverbot verzichten können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
10.06.2005, 10:26 Uhr

zu: Führerschein abgeben? Trozt Beruf?

»Hallo, wieso Richter? Bußgeld wurde Bezahlt, hatte 4 MOnate ZEit den Schein abzugeben und nun ist es so weit =/ Könnte sein das sie dis vergessen haben ? Ne wa ? =) «

Da hätteste dich früher kümmern müssen, nicht erst jetzt, wo du ihn abgeben sollst. Wenn die 4 Monate rum sind, wird das Fahrverbot gültig. Bekommst in Kürze bestimmt Post dazu.

Zum Thema "Absehen vom Fahrverbot" findest du hier reichlich Info:

www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=36
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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren