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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
15.05.2005, 18:51 Uhr

entzug nach alk-fahrt

ich möchte kurz meine frage formulieren:
am 14.3.05 wurde ich mit 1,28 promille "erwischt" (Blutprobe), am 14.04. erhielt ich folgenden strafbefehl:
... geldstrafe in höhe von 1250 euro,
ihnen wird für die dauer von 2 monaten verboten, im straßenverkehr kraftfahrzeuge jeder art zu führen.
die fahrerlaubnis wird ihnen entzogen. ihr führerschein wird eingezogen. die verwaltungsbehörde darf ihnen für die dauer von 9 monaten keine neue fahrerlaubnis erteilen.

soweit... sogut....

am 09.05. erhielt ich folgendes schreiben:
ihr führerschein befindet sich in amtlicher verwahrung bei der staatsanwaltschaft ... das durch das amtsgericht ... mit strafbefehl gegen sie verhängte fahrverbot von 2 monaten endet am 29.06.

jetzt meine frage: hat jemand erfahrung damit... ich bin 1966 geboren.. habe mal einen mofaschein gemacht irgendwann 91... darf ich dann für die restlichen 7 monate mofa fahren ???
wäre für eine antwort dankbar

gruss
sacki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
16.05.2005, 16:55 Uhr

zu: entzug nach alk-fahrt-

hm.. das wäre schon mal gut... ich habe 1981 mal eine mofabescheinigung beim tüv gemacht... allerdings habe ich die schon laaaaaaaaaaaaaaange nicht mehr... meinst du ich bekomme vom tüv eine neue ausgestellt.. is allerdings ja schon über 20 jahre her ???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B

Der Entgegenkommende muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden