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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zimmerermeister
13.01.2005, 20:13 Uhr

4,9t mit Klasse B

Hallo! Gibt es auch eine legale Möglichkeit, einen 4,9 t Sprinter
mit der FS-Klasse B zu fahren. Sonderregelungen etc.
Eine Ablastung ist leider nicht möglich, da der Transporter
sonst ständig überladen rumfährt.
Vielen Dank für eure Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
13.01.2005, 20:42 Uhr

zu: 4,9t mit Klasse B

Nein gibt es nicht. Die einzig legale Lösung ist der Erwerb der Klasse C1.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.01.2005, 21:28 Uhr

zu: 4,9t mit Klasse B

Wobei ich gleich Führerschein C empfehle. C1 ist für Menschen gedacht, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht C machen können. Bei C kriegt man für fast den gleichen Prais und gleichen Aufwand erheblich mehr als mit C1...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren