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Führerschein (D)

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25.12.2004, 16:26 Uhr

Abholen vom FS #2

Tach,
also habe jetzt in Erfahrung bringen können, dass ein Polizist einen Tag vor meinem Geburtstag meinen Führerschein abholen kann. Nun ist mein Vater allerdings Zollbeamter, ergo hat er auch einen Dienstausweis wie die Polizei ihn hat. Weiß jemand, ob er berechtigt wäre, ihn zu holen, oder wäre das eine Art von Befangenheit?

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04.01.2005, 12:38 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Um das ganze mal für Interessenten zu aktualisieren: Mein Vater konnte am 30.12.2004 den FS abholen, da er beim Zoll arbeitet und somit ähnliche Aufgabengebiete wie die Polizei Abdeckt. Wer also jemanden kennt, der bei Vater Staat arbeitet => vorher abholen lassen.

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05.01.2005, 16:00 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Um nicht zu viel Freude aufkommen zu lassen, sei der Hinweis erlaubt, dass dies zwar im Einzelfall funktioniert hat, es heitß aber nicht das dies auch in einem anderen Landkreis klappt. Nach den Buchstaben des Gesetzes wäre die Aushändigung streng genommen so nicht zulässig.

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05.01.2005, 22:51 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Aufwand? Es war nur ein einziger Gang mehr dorthin, das Amt ist 250 Meter weg. Warum also nicht?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen