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 Fahrmeister 
27.10.2017, 20:23 Uhr
Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich
Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Sie dürfen halten
Sie dürfen parken
Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Die linke
Die rechte
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