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18.10.2013, 06:18 Uhr

Motorradfuehrerschein in Australien

Hallo,
ich befinde mich im moment in Australien und habe den Tipp bekommen, dass man hier recht schnell und guenstig einen Motorradfuehrerschein machen kann.
Ich bin 20 Jahre alt, habe einen Autofuehrerschein und habe keinerlei vermerkte Vergehen in Deutschland.
Ich bleibe laenger als die vorgeschriebenen 185 tage in Australien und kann die adresse meines ehemaligem Chefs als Wohnsitz angeben bei dem wir fuer einen Monat gewohnt haben.
Allerdings weiss ich nicht was ich von folgender Einschraenkung halten soll.

Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war.

Was ist ein staendiger Aufenthalt im buerokratischem Sinne? Reicht die adresse meines Chefs in diesem fall um einen "Wohnsitz" nachzuweisen ?
Ansonsten muesste ich ja weder Praktische noch theoretische Pruefung in Deutschland nachholen.
Ich hoffe es kamen noch nicht allzu viele aehnliche Fragen aber mein Internet hier ist leider zu beschraenkt um die Sufu ordentlich zu nutzen ( und unter 3 Stunden recherge zu bleiben ).
Vielen Dank fuer die Hilfe im Vorraus,
Lucas

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern