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18.10.2013, 06:18 Uhr

Motorradfuehrerschein in Australien

Hallo,
ich befinde mich im moment in Australien und habe den Tipp bekommen, dass man hier recht schnell und guenstig einen Motorradfuehrerschein machen kann.
Ich bin 20 Jahre alt, habe einen Autofuehrerschein und habe keinerlei vermerkte Vergehen in Deutschland.
Ich bleibe laenger als die vorgeschriebenen 185 tage in Australien und kann die adresse meines ehemaligem Chefs als Wohnsitz angeben bei dem wir fuer einen Monat gewohnt haben.
Allerdings weiss ich nicht was ich von folgender Einschraenkung halten soll.

Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war.

Was ist ein staendiger Aufenthalt im buerokratischem Sinne? Reicht die adresse meines Chefs in diesem fall um einen "Wohnsitz" nachzuweisen ?
Ansonsten muesste ich ja weder Praktische noch theoretische Pruefung in Deutschland nachholen.
Ich hoffe es kamen noch nicht allzu viele aehnliche Fragen aber mein Internet hier ist leider zu beschraenkt um die Sufu ordentlich zu nutzen ( und unter 3 Stunden recherge zu bleiben ).
Vielen Dank fuer die Hilfe im Vorraus,
Lucas

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben