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 markee
06.11.2011, 19:47 Uhr
OW bei verlängerter Probezeit
Kann mir jemand sagen mit welchen Konsequenzen ich zu rechnen habe?
Befinde mich in der Verlängerten Probezeit, heute passierte nun folgendes:
Auf einer breiten 2-spurigen Straße wollte ich wenden. Es war dunkel, gab keinen Gegenverkehr. Ich blinkte links, verlangsamte, schaute in den Rückspiegel. Nachdem ich etwas nach rechts ausgeholt hatte, begann ich zu wenden. Ein hinter mir fahrender PKW zog mit hoher geschwindigkeit links an mir vorbei, ich konte noch etwas bremsen. Dennoch kam es zum Unfall. Leichte Kratzer an beiden Wagen. Mehrere Zeugen bescheinigten mir das ich nichts dadür könnte, keine Möglichkeit zum reagieren hatte. Die Polizei sagt jedoch, ich habe nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit gehandelt, habe eine VOW begangen. Hauptschuldige sei jedoch die Unfallgegnerin.
Mit welchen Konsequenzen muß ich (verlängerte Probezeit nach Aufbauseminar läuft) rechnen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen
Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene
Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Einfach durchfahren
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