
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Diese Fragen warten noch auf Antworten
 _Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-102 / 3 Fehlerpunkte
Was sind vermeidbare Behinderungen im fließenden Verkehr?
Abwürgen des Motors
Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels
Langsam fahren ohne triftigen Grund
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich muss die Straßenbahn vorlassen
Ich muss den roten Pkw vorlassen
Ich darf als Erster fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken
|
|
 |
|