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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolfgangh
22.06.2014, 08:47 Uhr

Motorradführerschein Kleidung

Hallo,
ich möchte demnächst den A2-Führerschein machen. Die Ausrüstung mit Helm, Schutzjacke mit Rückenschild, Handschuhe und Stiefel habe ich bereits.
Nur mit der Hose komme ich nicht so klar. Die sind ja dermassen was von klobig und steif und unbequem!
Ist es erlaubt, abnehmbare Protektoren über die normale Jeans zu tragen? Auch bei der Prüfung?

Es grüßt

Wolfgang

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
22.06.2014, 23:54 Uhr

zu: Motorradführerschein Kleidung

Soweit ich weiß sind nur Helm und knöchelhohe Schuhe pflicht, lasse mich aber gerne korrigieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.06.2014, 19:57 Uhr

zu: Motorradführerschein Kleidung

Guuut, dass ich noch einmal gegooglet habe. ;o)

Eigentlich wollte ich dir nur eine seriöse Quelle geben, die @Soleks Angaben bestätigen.

Doch schau an .... Es gab eine Änderung!!!

Wonach bei diesen Quellen im Januar
http://www.dvpi.de/aktuelles/196-neue-regeln-fuer-
schutzkleidung-bei-motorrad-fahrerlaubnispruefung.
html


und Februar
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2014-
Texte/fpx-14-02-76-RN-Motorradschutzkleidung.htm


die Änderung in Aussicht gestellt wurde, so wurde aus dem Plan wohl im Mai Realität:

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fu
ehrerschein/Neue_Regeln_fuer_Motorradbekleidung/de
fault.aspx



In diesem Sinne bedanke ich mich für deine Frage (sie machte mich schlauer :o) )
und wünsche dir eine schöne Ausbildung und eine erfolgreiche Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
24.06.2014, 07:03 Uhr

zu: Motorradführerschein Kleidung

Ok, bin ich auch wieder etwas schlauer  

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Den Mann die Straße überqueren lassen

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