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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 Katze85
12.02.2014, 00:55 Uhr
Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!
Ich hab eine Frage: Wenn schriftlich eine Ratenzahlung vereinbart wurde, kann dann bei einem Fahrschulwechsel und einer hohen abschlussrechnug auf einemal alles gefodert werden?
 Wackeldackel
12.02.2014, 05:20 Uhr
zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!
Im Zivilrecht wird aber die gesamte Summe fällig, wenn einer der Vertragspartner den Vertrag kündigt. Da Du den (Ausbildungs-) Vertrag kündigst, ist es nur recht und billig, wenn der andere Vertragspartner seine bis dahin (wahrscheinlich zinslos) gestundeten Forderungen sofort fällig stellt.
Ich glaube nicht, dass dem Vertrag bzw. den AGB der Fahrschule etwas anderes zu entnehmen ist. Aber Nachlesen kann hier weiterhelfen.
 Peg 
12.02.2014, 08:37 Uhr
zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!
Sehe ich auch so, wie @ Wackeldackel.
Auch wenn bzgl. Ratenzahlung nichts Genaues in den AGB zu finden ist (hier ein Link dazu: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/AGB.pdf ) so scheint doch Punkt 6 zu gelten.
Mal davon ganz abgesehen, ist es hier nicht selten so, dass sich die Folgefahrschule bei der Vorgänger-FS erkundigt, ob noch Rechnungsbeträge offen stehen.
Oft wird die Annahme des Möchte-Gern-Fahrschülers abgelehnt, wenn das der Fall sein sollte.
 Peg 
12.02.2014, 08:53 Uhr
zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!
Ob du die Voraussetzungen erfüllst und deine Nachfolgefahrschule mit dem Programm "Starthilfe" zusammen arbeitet, um selbst kein Risiko bzgl. der Zahlungen einzugehen, solltest du vll. erfragen.
Hier geht`s zum Projekt:
http://www.fahren-lernen.de/Fahrschüler/Rundumd
enSchein/Starthilfe.aspx
Der Vogel-Verlag hat nen guten Ruf, was die FS-Ausbildung angeht, und viele Fahrschulen arbeiten mit ihm zusammen.
Chancen können also bestehen ....
Aber wie wäre es denn, wenn du zuerst einmal die Fragen in deinem anderen Thread beantwortest?
Nicht, dass der FS-Wechsel am Ende doch nichts bringt.
Schließlich hast du dort geschrieben, dass du schon andere Fahrschulen abgeklapperst hast, die aber auch nicht besser sind ....
Wer kündigte den Vertrag?
Du, oder die Fahrschule? Wo doch schon der 1. FL "keinen Bock mehr" hatte?
 Peg 
14.02.2014, 20:39 Uhr
zu: Hilffeee!!!Drigend!!... Solche Fragenden liebe ich :o/
Zuerst ne "einfache" Frage stellen, dann eine als höchste Dringlichkeitsstufe kennzeichnen, aber es überhaupt nicht einsehen, auf die von der anderen Seite gestellten Frage einzugehen, oder ein Danke rüber kommen lassen.
 Wackeldackel
15.02.2014, 16:46 Uhr
zu: Hilffeee!!!Drigend!!Bitte schnell antworten!!!Bin grad total am Ende!!!
@Peg;
entweder hat Katze den Kopf mit der augenscheinlich so wichtigen Fahrschule voll und kann deswegen nicht angemessen reagieren oder der/die Katze ist auch im reallife genauso höflich und unkompatibel, dass eben allerorten (wie auch in der/den Fahrschule/n) immer wieder ungeahnte Probleme, wie aus dem Nichts, auftauchen...
WD :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Links weiterfahren
Abbremsen und notfalls anhalten
Nur Warnzeichen geben und weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?
Als Geradeausfahrer immer durchfahren
Nach der Regel "rechts vor links" fahren
Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen
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