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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 LauraLottchen
09.01.2014, 13:08 Uhr
Problem mit Sonderfahrten...
Folgender Sachverhalt:
habe meine Führerscheinausbildung am 04.01.12 begonnen und war ab diesem Tage regelmäßig beim Theorieunterricht (am 02.02.12 war ich damit durch). Kurz darauf hatte ich dann auch die Theorieprüfung erfolgreich bestanden.
Meine erste Sonderfahrt hatte ich am 08.03.12.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem: im Januar 2013 hatte ich 2 praktische Prüfungen, die ich beide versemmelt habe.
Danach war ich entmutigt und habe eine längere Pause gemacht und im Dezember 2013 die 3. Praktische gemacht, wo ich wieder durchgefallen bin.
In der Zwischenzeit musste ich die Theorieprüfung nochmal machen, weil die abgelaufen war (Ende September 2013).
Jetzt habe ich momentan sehr viel mit der Uni zu tun und auch nicht das nötige Kleingeld, um mich zur 4. Prüfung anzumelden, auch wenn ich es eigentlich müsste, da, wenn das mit den 2 Jahren Gültigkeit richtig verstanden habe, die Sonderfahrten ja im März diesen Jahres verfallen würden... Und die Theoriestunden sind ja auch nur 2 Jahre gültig, oder?
Heißt das, ich muss alles nochmal neu machen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Andreaskreuz warten
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
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