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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 LauraLottchen
09.01.2014, 13:08 Uhr
Problem mit Sonderfahrten...
Folgender Sachverhalt:
habe meine Führerscheinausbildung am 04.01.12 begonnen und war ab diesem Tage regelmäßig beim Theorieunterricht (am 02.02.12 war ich damit durch). Kurz darauf hatte ich dann auch die Theorieprüfung erfolgreich bestanden.
Meine erste Sonderfahrt hatte ich am 08.03.12.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem: im Januar 2013 hatte ich 2 praktische Prüfungen, die ich beide versemmelt habe.
Danach war ich entmutigt und habe eine längere Pause gemacht und im Dezember 2013 die 3. Praktische gemacht, wo ich wieder durchgefallen bin.
In der Zwischenzeit musste ich die Theorieprüfung nochmal machen, weil die abgelaufen war (Ende September 2013).
Jetzt habe ich momentan sehr viel mit der Uni zu tun und auch nicht das nötige Kleingeld, um mich zur 4. Prüfung anzumelden, auch wenn ich es eigentlich müsste, da, wenn das mit den 2 Jahren Gültigkeit richtig verstanden habe, die Sonderfahrten ja im März diesen Jahres verfallen würden... Und die Theoriestunden sind ja auch nur 2 Jahre gültig, oder?
Heißt das, ich muss alles nochmal neu machen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen
Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
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