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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bernie_r
25.07.2012, 10:48 Uhr

Ausbildung zum Fahrlehrer mit 55 Jahren?

Hallo.
Ich bin Bernie, bin 55 Jahre alt und wohne in München.

Ich habe bis vor kurzem in der IT-Branche gearbeitet (Produktmanagement und Schulungen) und werde in Kürze arbeitslos, da die Firma, in der ich gearbeitet habe, geschlossen wird. In meinem Alter kann ich es abhaken, in dieser Branche nochmal einen Job zu finden.

Ich besitze die Führerscheine der alten Klassen 1 und 3. Ist es sinnvoll, in meinem Alter noch eine Ausbildung zum Fahrlehrer zu machen oder ist das ne Schnapsidee?

Viele Grüße
Bernie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2012, 19:10 Uhr

zu: Ausbildung zum Fahrlehrer mit 55 Jahren?

»In meinem Alter kann ich es abhaken, in dieser Branche nochmal einen Job zu finden.«

Und wer sagt, dass du es im Fahrerlehrer-Beruf einfacher haben wirst? Einen 55-jährigen Berufsanfänger einzustellen, ist ja noch schwieriger als einen 55-Jährigen mit viel Erfahrung in seinem Beruf einzustellen.

Du müsstest erst noch die Klasse CE erwerben und die Kosten für die Ausbildung aufbringen. Ich würde es nicht machen ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bernie_r
29.07.2012, 15:05 Uhr

zu: Ausbildung zum Fahrlehrer mit 55 Jahren?

Danke für die Antwort!
In meiner letzten Firma sind keine Leute über 40 eingestellt worden. Ich war quasi der "Firmenopa". Fahrlehrer im Alter von 50 sieht man allerdings schon recht häufig. Daher meine Frage.

Aber ich merk schon; viel zu aufwändig und zu teuer, so eine Fahrlehrerausbildung, wenn man so alt ist, wie ich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten