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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern falko
13.12.2009, 21:41 Uhr

Praxis Prüfung

Hallo Liebe Mitglieder,

ich habe mal ne frage an euch un zwar ich habe am 11.12.09 die Praxis Prüfung der Klasse T gemacht, und habe sie leider nicht bestanden durch das Rückwärts schieben. So ich habe die Fahrschule in Canitz gemacht in Sachsen liegt das.
Ich komme nun zu meiner eigentlichen frage währ es rein rechtlich möglich das ich die Praxis Prüfung nochmals in meiner nähe wiederholen kann?
Wenn ja an was muss ich da alles von der anderen Fahrschule anfordern .

Vielen Dank
Falko

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.12.2009, 22:16 Uhr

zu: Praxis Prüfung

grundsätzlich ja, musst nur die fahrschule wechseln.
ausserdem muss das sva einverstanden sein wenn die ausbildung an einem anderen ort als deinem heimatort fortgeführt wird.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern falko
14.12.2009, 18:45 Uhr

zu: Praxis Prüfung

hallo

also kann ich mein praxis prüfung der klasse T an /in einer anderen fahrschule wiederholen was muss ich da machen alles also behörden mäßig und so

gruß falko

danke euch ihr seit die besten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schubi
19.01.2010, 14:13 Uhr

hallo

ja kannst du, alte fahrschule kündigen, neue fahrschule anmelden, fahrschulwechsel der behörde (dort wo du deinen antrag abgegeben hast) melden, bestätigung über die durchlaufene ausbildung von deiner alten fahrschule aushändigen lassen und bei der neuen abgeben.

gruß schubi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich