Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
03.11.2009, 17:36 Uhr

Zulasungsbehörde

Hallo,

ich würde gerne wissen, was für Unterlagen man braucht im sein Auto in der Zulassungsbehörde anzumelden.

Folgende kenne ich :

1) Ausweis
2)Führerschein
3)Deckungskarte
4)EU-Übereinstimmung
5)Nummerziehen  
6)Fzg-Schein

Fehlt noch eins?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2009, 00:46 Uhr

zu: Zulasungsbehörde

Den Führerschein musst du nicht mitnehmen, die Deckungskarte wurde i.d.R. ersetzt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (http://www.admiraldirekt.de/de/News/2008/kfz-versi
cherung-news1.jsp
), die CoC (EU-Konformitätserklärung) brauchst du nicht, wenn bereits Fz.-Brief und -Schein vorhanden sind.

»Fehlt noch eins? «

Geld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
04.11.2009, 11:23 Uhr

zu: Zulasungsbehörde

HAHAHAHA, der war gut "Geld":D

Eine letzte Frage hätt ich da noch und zwar was muss man da tatsächlich mitbringen, weil mein Fahrschullehrer hat mich durcheinander gebracht, er sagte, dass man die Deckungskarte 1 u. 2, dann redet er von Fahrzeugbrief und dann von Fahrzeugschein:S:S

Und was ist eine EU-Konformitätserklärung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2009, 14:33 Uhr

zu: Zulasungsbehörde

Manche Sachen muss man nicht komplizierter machen als sie sind. Für die Theorieprüfung musst du nicht wissen, welche Unterlagen man für die Zulassung eines Autos benötigt, und wenn du später ein Auto anmelden möchtest, dann findest du diese Informationen auch auf der Homepage deiner Zulassungsstelle.

Was man nun benötigt, hängt auch davon ab, ob es sich um einen Neuwagen handelt, einen Gebrauchtwagen, der noch an- oder schon abgemeldet ist, in welchem Kreis er zugelassen ist. Manchmal kann man dann nämlich die Kennzeichen behalten, manchmal benötigt man neue.

»Deckungskarte 1 u. 2, dann redet er von Fahrzeugbrief und dann von Fahrzeugschein.«

Deckungskarte 1 und 2 gibt es nicht. Es gibt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und Teil 2 (früher Fahrzeugbrief).

»Und was ist eine EU-Konformitätserklärung?«

http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge