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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern antares2508
08.07.2009, 21:24 Uhr

Wie lange brauchen die Papiere?

Hallo!
Habe jetzt die Fahrschule gewechselt und bin echt zufrieden. Im Gegensatz zur alten Fahrschule sind die Leute in der neuen absolut cool drauf, total locker und nett, niemand macht Druck oder brüllt einen an. War echt ein Glücksgriff von mir!!
So, jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich habe meinen Führerscheinantrag am 28. Mai abgegeben, das ist jetzt genau 6 Wochen her.
Bei meiner alten Fahrschule habe ich schriftlich gekündigt, um auf Nummer sicher zu gehen.
Bei der neuen Fahrschule meinte man, dass die das mit der Führerscheinstelle klären, ich muss nix machen.
Bin seit 1. Juli bei der neuen Fahrschule. Die Papiere sind aber immer noch nicht da, obwohl jetzt gut 6 Wochen rum sind. Und es heißt ja immer, dass die Bearbeitung des Antrags 3 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Ich habe nur Angst, dass da irgendjemand meine Papiere verschlampt hat oder so. Okay, Prüfung machen kann ich eh noch nicht, da ich noch einige Zeit und vor allem Fahrstunden brauche. Trotzdem wäre es beruhigend zu wissen, dass die meinen Antrag fertig haben, dass ich theoretisch geprüft werden könnte.
Ist so eine lange Wartezeit denn normal??

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht

Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren