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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern amoroso.22
01.03.2009, 20:18 Uhr

Wartezeiten

Hi,
habe den Thread vor ein paar Tagen schonmal aufgemacht, aber irgendwie scheint da was nicht geklappt zu haben.

Meine Frage:

Wenn ich am Montad, den 2.3. (also morgen) durch meine Prüfung fallen sollte, wann kann ich die 2. Prüfung machen?
Am Montag den 16.3. (also am Montag in 2 Wochen) oder erst nach dem 16.3. Also (da bei uns Prüfungen nur Mon- und Freitag stattfinden) am 20.3.

Vielen Dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.03.2009, 20:41 Uhr

zu: Wartezeiten

am montag dem 16.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern amoroso.22
01.03.2009, 21:42 Uhr

zu: Wartezeiten

Kurz & knapp, aber Danke...

also eine freundin hat gemeint als sie durchgefallen war, hat ihr fahrlerer gemeint sie darf innerhalb der nächsten 14 Tage keine Prüfung machen, und der frühste termin war dann erst nach 19 Tagen...

aber schön dass du meinem glauben recht gibst...
hoffen wir dass ich trotzdem morgen bestehe...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt