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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christoph91
30.11.2008, 10:23 Uhr

125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

Hallo,
in Deutschland ist - zumindest für Leute unter 45 - im Führerschein Klasse 3 die Erlaubnis für Roller bis 50ccm. In Frankreich ist im PKW-Führerschein das Fahren von Rollern bis 125ccm erlaubt. Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, mit deutschem PKW-Führerschein in Frankreich auch große Roller zu fahren - zB. wenn man dort fest hinzieht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.12.2008, 18:36 Uhr

zu: 125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

»Grundlage: Anlage 3 zur FeV«

Die Rechtsgrundlage ist nicht die Anlage 3, sondern § 6 Abs. 6 FeV. Die Anlage 3 gilt erst, wenn ein alter Führerschein in einen Kartenführerschein umgestellt wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen das Zeichen nicht beachten