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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ingo
14.11.2008, 07:36 Uhr

theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

Hallo Zusammen,
ich bin letzte Woche durch die theoretische Prüfung gefallen mit einem Punkt zuviel.
Die angeblichen falschen Antworten habe ich gesehen und zu Hause nochmal nachgeschlagen. Das Kreuz was ich gesetzt habe war aber doch richtig. Demnach habe ich die Prüfung bestanden. Jetzt sagt mein Fahrlehrer, dass ich keine Möglichkeit habe, meinen Bogen nochmal zu sehen, weil das nicht geht, ist das so, welche Möglichkeiten habe ich?
Danke und Gruß Ingo

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14.11.2008, 08:25 Uhr

zu: theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

leiter des tüv/dekra anrufen, sachlage schildern, der sieht sich den bogen dann nochmal an.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Vorsichtig links vorbeifahren

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln