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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rigor Mortis
02.10.2008, 20:42 Uhr

A-Führerschein nach B-Führerschein

Schönen guten Abend,

ich bin 17 Jahre alt (geb. 18.04.1991) und habe dieses Jahr meinen B-Führerschein gemacht (begleitetes Fahren). Meine praktische Prüfung habe ich am 1. April bestanden.

Ich möchte so schnell wie möglich (und auch so günstig wie möglich) den A-Führerschein noch hintendrein machen.
Ich meine mal gehört zu haben, dass man nicht alle Theorie-Stunden nochmal machen muss, wenn die B-Stunden max. 1 Jahr zurück liegen und ich somit für den Motorrad-Schein nur noch die Zusatz-Stunden machen muss (und auch nur die paar Zusatz-Fragen bei der Prüfung).

Stimmt das ?

Weil das wäre ja finanziell eine große "Erleichterung".

Dann aber nocheine Frage:

Würde das stimmen mit den Theorie-Stunden, würde ich die A-Stunden mitten im Winter nehmen, aber wie lange nach den Theorie-Stunden (bzw. Theorie-Prüfung) kann ich dann mit den praktischen Stunden anfangen (bzw. die praktische Prüfung machen) ?

Denn den Motorrad-Führerschein mitten im Winter zu machen is ja nun nicht so toll   

mfg

Rigor

P.S.: Ich hoffe, ich hab mich nicht zu doof ausgedrückt, ich hab irgendwie ne "Begabung" für verschachtelte Sätze, die keiner versteht xD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.10.2008, 08:25 Uhr

zu: A-Führerschein nach B-Führerschein

bei der theo musst du 6 stunden grundunterricht + 4 std fachspez. machen.
bei der fahrausbildung bist du ein anfänger wie alle anderen auch.
finanziell hast du grundsätzlich keine vorteile (ausser deinem verhandlungsgeschick mit deinem alten fl bei dem grundbetrag).

wann du mit dem fahren anfangen kannst musst du den wettergott fragen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rigor Mortis
04.10.2008, 17:44 Uhr

zu: A-Führerschein nach B-Führerschein

Ist es also wichtig, wie lange nach dem B-Führerschein ich den A hintendrein mache ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.10.2008, 23:19 Uhr

zu: A-Führerschein nach B-Führerschein

nein, ist egal. die ausbildung b17 ist abgeschlossen und a ist eine neue ausbildung.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

In Höhe der Schranke