Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
06.08.2008, 01:22 Uhr

zu: Führerschein in Portugal machen

Also ohne es genau zu wissen, würde ich behaupten, dass das nicht möglich ist. Deutschland ist - zumindest teilweise - ein Immigrantenstaat. Daher wird auch neben Deutsch Russisch und Türkisch angeboten.

Was aber wohl denkbar ist, wäre, die Prüfung auf englisch abzulegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
06.08.2008, 10:18 Uhr

zu: Führerschein in Portugal machen

Siggi: Deine Tochter kann sehr wohl vor Ablauf der 185-Tage-Frist ihren Führerschein in Portugal machen - allerdings muss sie insg. mindestens so lange dort gewohnt haben zwecks Anerkennung des Führerscheines.

Ich kenne die portugiesischen Regeln nicht, aber die einiger anderer europäischer Länder, darum könnte ich mir vorstellen, dass sie dort allenfalls auf englisch den Führerschein machen könnte. Ansonsten: portugiesisch lernen - das wäre doch angebracht, wenn man so lange in dem Land wohnt, oder?

viel Glück und liebe Grüße
Lillie

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat