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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pauliernie
12.07.2008, 14:39 Uhr

A1 oder A auf Automatikroller

Hallo,
ich plane mir eventuell einen Roller aus der 125er oder 250er Klasse zuzulegen, allerdings fehlt mir der passende Führerschein. Nun habe ich gehört, das man auch die A-Führerscheine auf einem Automatik-Roller machen kann und dann einen entsprechenden Eintrag erhält. Den Führerschein auf einem Schaltfahrzeug zu machen habe ich kein Interesse, da ich mir auch kein Motorrad kaufen möchte und die Kosten hierfür mir zu hoch sind. Außerdem benötigt man für den Führerschein auf einem Schaltfahrzeug mehr Stunden, da man erst den ganzen Schaltungskram lernen muß. Ich sehe das für mich als unnötig an, da mich nur Automatikroller interessieren. Der Roller soll als PKW-Alternative im Stadtverkehr genutzt werden. Roller-Erfahrung habe ich in den 90er Jahren mit einem 50er schon gesammelt.

Kennt jemand eine Fahrschule in Hamburg die auf einem 125er oder größerem Roller schult ?

Gruß
Pauliernie
22115 Hamburg

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12.07.2008, 15:02 Uhr

zu: A1 oder A auf Automatikroller

So viele Fahrschulen mit grossen Automatikrollern wird es wohl nicht geben.

Du kannst aber auch einfach mal selbst bei möglichen Fahrschulen nachfragen gehen. Interessant wäre nämlich, ob eine dieser Fahrschulen damit einverstanden wäre, wenn Du Deinen eigenen Roller zur Ausbildung mitbringst.
Vor Beginn der Ausbildung musst Du Dir allerdings von Deiner Versicherung die Verwendung zu Fahrschulzwecken schriftlich bestätigen lassen.

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12.07.2008, 15:22 Uhr

zu: A1 oder A auf Automatikroller

Hallo,

ja von dieser Möglichkeit habe ich auch schon gehört, allerdings habe ich vor mir ein Neufahrzeug zu kaufen und das dann vor dem Führerscheinerwerb finde ich doch ein wenig riskant. Ich wollte den Führerschein eventl. im Herbst machen und mir ein Fahrzeug erst im Frühjahr 2009 zulegen.

Ich wundere mich sowieso darüber, das der Markt und das Angebot für Großroller stetig zunimmt aber die Führerscheinmöglichkeiten und die Fahrschulangebote hier nicht mitziehen.

Das Verkehrsministerium sollte mal drüber nachdenken einen reinen Führerschein für Automatikzweiräder / Roller mit eigenen Bedingungen zu installieren. Ich glaube das würde einen kleinen Boom auslösen.

Dennoch würde ich mich freuen wenn jemand einen Tipp hat für eine Fahrschule mit Automatikroller im Raum Hamburg

Danke

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12.07.2008, 19:43 Uhr

zu: A1 oder A auf Automatikroller

du wirst wohl das machen müssen, was "to" schon geschrieben hat.
eine fahrschule ist ein wirtschaftliches (sollte es jedenfalls sein) geführtes unternehmen.
ein fahrzeug was nur alle jubeljahre genutzt wird, ist ein unnützer kostenfaktor .
eine fahrschule in einer grossstadt wird sich auch keinen klasse t zug anschaffen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.07.2008, 16:13 Uhr

zu: A1 oder A auf Automatikroller

»Das Verkehrsministerium sollte mal drüber nachdenken einen reinen Führerschein für Automatikzweiräder / Roller mit eigenen Bedingungen zu installieren.«

Wie sollten denn diese eigenen Bedingungen aussehen? Die ganze Ausbildung und auch die spätere Praxis ist doch bei einem Automatik-Roller weitgehend identisch.

»Ich glaube das würde einen kleinen Boom auslösen.«

Ich würde sagen, dass das Interesse an einem Führerschein, der genau so teuer und umfangreich wäre wie die normale Klasse A, gegen Null tendieren würde, weil man sich damit nur Nachteile, aber keine nennenswerten Vorteile einhandeln würde.

»Außerdem benötigt man für den Führerschein auf einem Schaltfahrzeug mehr Stunden, da man erst den ganzen Schaltungskram lernen muß.«

Da du offenbar schon mit dem Pkw unterwegs bist, dürfte dir das grundlegende Prinzip des Kuppelns und des Schaltens klar sein, sodass ich hier keine wesentliche Verringerung der Fahrstundenzahl sehe. Umgekehrt könnte ich mir vorstellen, dass man es bei manchen der Grundfahraufgaben mit einer wendigen Maschine leichter hat als mit einem großen Roller.

Wenn du dir das gar nicht ausreden lassen willst, dann wirst du höchstwahrscheinlich deinen eigenen Roller mitbringen müssen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SusaB-SB
14.07.2008, 09:22 Uhr

zu: A1 oder A auf Automatikroller

Hallo,

es besteht die Möglichkeit, seinen Führerschein auf dem eigenen Krad zu machen. Wenn Du Dir also einen Automatik-Roller kaufst, kannst Du damit auch deine gesamte Fahrschulzeit absolvieren. Du musst das nur Deiner Versicherung melden und musst im 1. Jahr einen Sonderbeitrag bezahlen. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt von der Versicherung und von dem Zweirad ab, dass Du Dir kaufst.
Ansonsten, ist ein Führerschein Klasse A1 bzw. A beschränkt, nicht wirklich sehr viel preiswerter.
Ich habe für meinen A unbeschränkt 1300 € bezahlt (dieses Jahr). Ein Bekannter hat für seinen A1 1200 € bezahlt.
Also von der Seite her ist es eigentlich egal.

Und mit dem "großen" Führerschein A unbeschränkt, darfst Du alles fahren. Also eine Überlegung ist es allemal wert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pauliernie
15.07.2008, 10:21 Uhr

zu: A1 oder A auf Automatikroller

Hallo,

nun die Gegenargumente sind zumindest schlüssig dennoch ist mir der Führerscheinaufwand ins Verhältnis gesetzt zu einem recht einfachen (Bedienung), preiswerten (gegenüber Motorrad) Fahrzeug zu groß und die Alten dürfen diese Klasse noch mit einem alten 3er fahren.

Nun der Rollererwerb ist nun nicht lebensnotwendig für mich, von daher werde ich mir die Sache nochmal überlegen.

Danke aber für eure Anmerkungen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.07.2008, 11:54 Uhr

zu: A1 oder A auf Automatikroller

>> Alten dürfen diese Klasse noch mit einem alten 3er fahren <<

aber auch nur die "ganz" alten und auch nur bis 125 ccm und 15 ps

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- überholt werden

- gehalten werden