Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern allesbingo
13.06.2008, 18:26 Uhr

Verkehrskontrolle - tschechischen Führerschein nachreichen

Hallo liebe Gemeinde.

Ich wurde von der Polizei angehalten und dazu aufgefordert, meinen tschechischen Führerschein bei der Polizeidienststelle vorzuzeigen, weil ich ihn nicht dabei hatte.

Mir wurde der dt. Führerschein vor ca. 10 Jahren wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen. Die MPU habe ich nur einmal gemacht und nicht bestanden.

Meine Fragen:

Was für Daten liegen der Polizei vor?
Reicht eine notariell beglaubigte Kopie meines tschechischen Führerscheins?
Was antworten, wenn sie mich fragen ob ich schon mal im Besitz eines dt. Führerscheins war?
Melden sie es der Führerscheinstelle?

Freue mich über jede Antwort.

Vielen Dank und liebe Grüße

allesbingo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.06.2008, 21:40 Uhr

zu: Verkehrskontrolle - tschechischen Führerschein nachreichen

Meine Fragen:

>>Was für Daten liegen der Polizei vor?<<

alle notwendigen

>>Reicht eine notariell beglaubigte Kopie meines tschechischen Führerscheins?<<

nein

>>Was antworten, wenn sie mich fragen ob ich schon mal im Besitz eines dt. Führerscheins war?<<

die wahrheit, ist sowieso aktenkundig

>>Melden sie es der Führerscheinstelle?<<

ja

wenn sich einer der polizisten etwas mühe gibt, bist du deinen führerschein los bzw. erhälst eine nutzungsuntersagung weil du in d-land illegal fährst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.06.2008, 21:42 Uhr

zu: Verkehrskontrolle - tschechischen Führerschein nachreichen

Tja, könnte auf eine NU hinauslaufen, muss aber nicht.
Hilft nichts als abwarten, ne andere Möglichkeit gibt es ja nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

"Sturztrunk"

Trinken auf "nüchternen" Magen