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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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14.05.2008, 12:22 Uhr

125er mit Autoführerschein in Italien, Frankreich und wo son

In Italien wird - auch nach Aussage der Polizei wie auch von Rollervermietern - der EU-Führerschein B (auch wenn er in Deutschland ausgestellt ist) für 125er akzeptiert. In Frankreich wohl nur, wenn er mindestens 2 Jahre alt ist. Wie sieht es in anderen Ländern aus? Gibt es im Schadensfall Probleme mit der Versicherung? Gilt das auch für in Deutschland zugelassene 125er?
Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Nach rechts

Nach links

Geradeaus