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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalla
28.03.2008, 13:25 Uhr

telefoniert und zu schnell

schönen guten tag,
ich bin noch in der probezeit und wurde einmal beim telefonieren und einmal beim zu schnellen fahren erwischt (abzüglich toleranz 14 km/h).
womit hab ich jetzt zu rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.03.2008, 15:22 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

Fürs Telefonieren: 40 Euro, 1 Punkt. Da es sich um einen B-Verstoß handelt, ist beim nächsten A- oder B-Verstoß ein Aufbauseminar fällig.

Für die Geschwindigkeitsüberschreitung: 25 Euro, keine Punkte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalla
28.03.2008, 16:59 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

also kein aufbauseminar oder verlängerung der probezeit???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.03.2008, 17:01 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

nein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:36 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

Noch nicht! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

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Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit