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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ditschie2810
20.01.2008, 11:45 Uhr

Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Moin, Moin,
In meinen letzten Unterricht über den § 1 wurde mir folgende Frage gestellt :
Oma im 3Stock will ihre Fensterbank putzen und stellt ihre Blumen auf die Fensterbank außen auf die Fensterbank, eine Blume fällt hinunter und direkt vor einen Radfahrer, dieser weicht auf die Fahrbahn aus, wobei ein Pkw stark bremsen muß!
Is Ömchen jetzt Verkehrsteilnehmer oder gehört sie zu den Anderen ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.01.2008, 16:58 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Oma ist kein Verkehrsteilnehmer iSd § 1 Abs. 2 StVO, da die Oma nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt.
Anders wäre es, wenn sie selbst plötzlich auf die Straße laufen würde.
Ob sie dennoch für einen möglichen Unfall haftbar gemacht werden könnte, bleibt aber offen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2008, 17:27 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Nach der Definition des Begriffes ist die Oma m.E. durchaus ein Verkehrsteilnehmer, da sie aktiv (wenn auch unbeabsichtigt) in das Verkehrsgeschehen eingreift und auf die Verkehrsvorgänge einwirkt. Dazu reicht es meiner Meinung nach aus, dass sie einen Gegenstand in den Straßenverkehr einbringt, ohne dass sie selbst physisch auf der öffentlichen Straße anwesend ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
21.01.2008, 15:26 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Oma ist einfach nur doof, einen Blumentopf ungesichert auf die Äussere Fensterbank zu stellen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine scharfe Rechtskurve

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen