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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nolle
22.11.2007, 16:10 Uhr

Probezeitverlängerung !?!?!?

Guten Tag...
Und zwar habe ich folgende Frage...Ich habe seit dem 15.02.05 meinen Führerschein...am 12.01.07 habe ich aber einen Verstoß (3 Punkte) gemacht und somit wurde meine probzeit verlängert, so nun habe ich am 03.08.07 wieder einen verstoß 3 Punkte gehabt. So habe heute wieder Post bekommen...Verwarnung wegen wiederholter Zuwiederhandlungen Fahrerlaubnis auf Probe...Nun meine Frage: würd meine Probezeit vom Tag des 2. verstoßes wieder auf 2Jahre verlängert oder bleibt sie normal bei dem Datum vom 15.02.2007 - 15.02.2009??? Danke Mfg Nolle

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22.11.2007, 16:51 Uhr

zu: Probezeitverlängerung !?!?!?

In Folge des ersten A- Verstoßes wurde die Probezeit rückwirkend auf 4 Jahre verlängert.
Deine Probezeit endet also am 15.02.2009.
Solltest Du innerhalb dieser Zeit nocheinmal einen A- oder zwei B- Verstöße begehen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Dieser Verwarnung war sicherlich auch die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung enthalten, oder?

mfG
Durban

P.S.: Das Aufbauseminar hattest Du vor dem 3.08.07 absolviert, oder?

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22.11.2007, 17:24 Uhr

zu: Probezeitverlängerung !?!?!?

Jo genau...gott seid dank, das wollte ich nur wissen...da werde ich januar mal ne Probezeit verkürzung machen :D danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren