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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Felu
16.11.2007, 18:28 Uhr

Motorradfürerschein

Hallo zusammen,
ich habe den Fürerschein Klasse A1 2003 gemacht und würde jetzt gerne Klasse A machen, ich hatte allerdings Zwischen Sep. 2006 und Mai 2007 keinen Führerschein und es wurde ein NEUER ausgestellt.
Kann mir jemand sagen ob ich nach dem ich den A gemacht habe nochmal 2 Jahre warten muss um ein Kraftrad mit mehr als 34 PS fahren zu dürfen? (Ich bin 22)!
Danke Gruß Felu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
16.11.2007, 18:59 Uhr

zu: Motorradfürerschein

Natürlich du dann die ersten 2 Jahe nur 34 PS Maschinen fahren.

Das hat aber nichts mit dem neu ausgestellten Führerschein zu tun, sondern damit das du erst 22 Jahre alt bist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten