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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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11.10.2007, 21:51 Uhr

Geblitzt nach Probezeit

Hallo zusammen!

Irgendwie hab ich das ganze das erste mal im "Ausbildung und Prüfung" Bereich geschrieben, sorry!!!
Ich habe folgendes Problem.
2004 habe ich meinen Fühererschein erworben. Relativ schnell hatte ich danach aus großer Dummheit eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, wurde erwischt. Nach einigem warten bekam ich zuerst den Bußgeldbescheid: 250 Euro Strafe, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Ein Weilchen später bekam ich dann noch Post von der Führerscheinstelle und musste meinen Führerschein ganz abgeben. Nach etwa einem Jahr, besonderem Aufbauseminar und Screenings stellte ich einen Antrag auf Neuerteilung. Musste dann noch zur MPU, die ich bestanden habe und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert. Vorgestern, über 3 Jahre nach dem letzten Vergehen und 2 Jahren nach der MPU wurde ich in der 30er Zone mit wahrscheinlich mehr als 21km/h geblitzt...wieder aus purer Dummheit, das kann ich wirklich so sagen...
Meine Frage ist nun, was kommt auf mich zu, sollte der Wert wirklich 21km/h zu viel sein?
Danke im Vorraus!!

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11.10.2007, 22:58 Uhr

zu: Geblitzt nach Probezeit

Deine Probezeit hat pausiert als deine FE entzogen war->Du befindest dich noch in der Probezeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- bremst unerwartet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen