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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
26.06.2007, 22:25 Uhr

Auslandsversicherung für Neuwagen

Hallöle =)

Ich habe mich endlich dazu durchgerungen mir einen neuen Wagen anzuschaffen. Dazu hätte ich jedoch eine Frage.
Der alte Wagen wird ja versicherungstechnisch abgemeldet und der neue bekommt den Versicherungsschutz. Ist die grüne Auslandsversicherung übertragbar und schützt sie mich auch im Ausland bevor ich den neuen Vertrag bei der Versicherung abgeschlossen habe oder ist der Schutz vorerst nur innerhalb der BRD vorhanden?

Vielleicht hatte ja schon einer von Euch die Problematik...

Danke im Voraus


P.S.: die "ehemalige" grüne Karte zum Zulassen des neuen Fahrzeugs wurde selbstverständlich schon beim FH eingereicht, damit der den Wagen anmelden kann...

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26.06.2007, 22:31 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Nachtrag:

Orginal ist die Auslandsversicherung ja Kennzeichen gebunden... Allerdings ist durch die Neuanmeldung des neuen Fahrzeugs ja auch der Versicherungsschutz gewährleistet....

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26.06.2007, 22:41 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Danke Danke... hat sich erledigt... wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Da der grüne Schein ja nun weiß ist... kommt man leicht ins grübeln -g-

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine starke Steigung

- eine scharfe Rechtskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein